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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 447/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3944
OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 447/94 (https://dejure.org/1994,3944)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.1994 - 2 Ws 447/94 (https://dejure.org/1994,3944)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 1994 - 2 Ws 447/94 (https://dejure.org/1994,3944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1995, 259
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2006 - 3 Ws 223/06

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen der akustischen Besuchsüberwachung

    Allerdings fehlt es an konkreten Hinweisen, dass - ohne akustische Überwachung - gerade zwischen dem Angeklagten und seinem Vater bzw. Bruder Fluchtpläne abgesprochen würden (vgl. etwa OLG Köln StV 1995, 259; OLG Hamm MDR 1997, 283).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.02.1995 - 1 Ws 19/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16398
OLG Naumburg, 02.02.1995 - 1 Ws 19/95 (https://dejure.org/1995,16398)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.02.1995 - 1 Ws 19/95 (https://dejure.org/1995,16398)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - 1 Ws 19/95 (https://dejure.org/1995,16398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhaltung des Haftbefehls nach Maßgabe der Hauptverhandlung; Aufhebung eines Haftbefehls wegen Fehlens eines Haftgrundes ; Erlass eines neuen Haftfortdauerbeschlusses nach der Hauptverhandlung als neue Haftentscheidung; Wirkung der Aufhebung eines Haftbefehls; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 259 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15

    Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge, Wiederholungsgefahr

    Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr soll zwar grundsätzlich gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt angenommen werden können, wenn eine erneuter Hauptverhandlung gegen den verurteilten Angeklagten nur nach Aufhebung des Urteils bei einer erfolgreichen Revision in Betracht kommt (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 02.02.1995, 1 Ws 19/95, juris).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Besuchsüberwachung; Überwachung des

    Im Fall der Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache könnten die Inhalte der bisherigen Beweiserhebungen zudem jederzeit durch Erklärungen der am Verfahren beteiligten Richter und Staatsanwälte bestätigt werden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 02.02.1995 - 1 Ws 19/95, BeckRS 1995, 31214483).
  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

    Das ist nicht mehr der Fall, wenn der Sachverhalt schon in vollem Umfang aufgeklärt und die Beweise so gesichert sind, dass der Beschuldigte die Wahrheitsermittlung nicht mehr behindern kann (OLG Hamburg, B. v. 02.02.1995, 1 Ws 19/95 ; OLG Brandenburg, B. v. 02.03.2020, 1 Ws 18/20 ; OLG Saarbrücken, B. v. 07.07.2019,1 Ws 122/15; KK-Graf, StPO, 8. A., § 112 Rn. 39, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. A., § 112 Rn. 35 jeweils m. w. N.).
  • KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12

    Untersuchungshaftbefehl: Entfallen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr nach

    Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50; Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39; Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4424
OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94 (https://dejure.org/1995,4424)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.01.1995 - 2 Ws 487/94 (https://dejure.org/1995,4424)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Januar 1995 - 2 Ws 487/94 (https://dejure.org/1995,4424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 259
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94
    Aufgabe des Staates ist es, in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, für die Erhaltung von Ehe und Familie zu sorgen, solche nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, aber auch unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen ( BVerfG NJW 1976, 1311 [1312]).

    Was mögliche organisatorische oder personelle Schwierigkeiten betrifft, werden dabei allerdings insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 6.4.1976 (BVerfGE 42, 95 = NJW 1976, 1311 ) aufgestellten Grundsätze zu beachten sein.

  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 2 Ws 709/82
    Auszug aus OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94
    Jedoch kann der Richter auch Besuche ohne Überwachung gestatten, wenn der Haftzweck, die Personen der Beteiligten und die Ordnung der Anstalt es zulassen (OLG Düsseldorf StV 1983, 111; OLG Frankfurt StV 1983, 289, 465; LR- Wendisch, a.a.O., § 119 Rdn.41; KK- Boujong, § 119 Rdn.26).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1983 - 3 Ws 524/83
    Auszug aus OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94
    Bei der Regelung der Bedingungen für den Besuch der Ehefrau, der der Aufrechterhaltung der Beziehungen des Untersuchungsgefangenen zu seinen Familienangehörigen dient, ist Art. 6 GG zu beachten (BVerfG NJW 19761 1312, 0LG Frankfurt StV 1983, 465, KK-Boujong, StPO 3.Aufl., § 119 Rdn.21,23, LR - Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 119 , Rdn. 42).
  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 Ws 77/10

    Besetzung des Gerichts bei der Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der

    Auch unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung in dem Beschluss vom 05.01.1995 (Senat in StV 1995, S. 259) ist die Entscheidung der Strafkammer nicht zu beanstanden.

    Die durch den Haftzweck zwingend gebotenen Einschränkungen schließen daher hier - anders als im Fall der in StV 1995, 259 veröffentlichten Senatsentscheidung - die Besuchsüberwachung für Verlobte und Sohn ein.

  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311 ; StV 1993, 592 ; OLG Köln StV 1995, 259 ).
  • OLG Hamm, 19.09.1996 - 3 Ws 485/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ebda.) ist § 119 Abs. 3 StPO wie alle grundrechtseinschränkende Bestimmungen an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, a.a.O.; OLG Köln, StV 1995, 259 ).
  • OLG Köln, 07.01.2003 - 2 Ws 3/03

    Akkustische Besuchsüberwachung; Untersuchungshaft

    des Senats, vgl. u.a. SenatsE vom 5.1.1995 - 2 Ws 487/94 und vom 26.3.1997 - 2 Ws 176/97).
  • OLG Köln, 06.04.2001 - 2 Ws 146/01

    Akkustische Besuchsüberwachung; Untersuchungshaft

    Dabei ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, und er deshalb allein unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 42, 95 ff., BVerfG NStZ 1994, 52, NJW 1976, 1311; Senat, Beschluss vom 05.01.1995 - 2 Ws 487/94 = StV 1995, 259).
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